Vom 19.08. bis 23.08.2024 findet ein interessantes Wochenseminar im schönen Bad Schandau, nahe Dresden und der Tschechien Granze statt. Umringt von der eindrucksvollen Naturkulisse des Elbsandsteingebirges und am Ufer der Elbe gelegen, gilt dieser Ort auch als die Perle der sächsischen Schweiz. Wohnen und Lernen werden Sie im modernen Hotel ELBRESIDENZ, das neben vielen Annehmlichkeiten, auch durch seine direkte Lage am Fluss und seine Nähe zur Therme punkten kann.
Jeder Hotelgast erhält unbegrenzten Eintritt in die über einen Fußweg von 200m erreichbare Bade- und Saunalandschaft der Toskana Therme Bad Schandau. Viele Landschaften sind in Deutschland einmalig – die Sächsische Schweiz ist es auf jeden Fall.
In der Praxis kommt es immer wieder zu Fragen und Problemen zu der Beratungsbefugnis gem. § 4 Nr. 11 StBerG.
Im Sommerkurs Teil I konzentrieren wir uns auf die Beratungsbefugnis von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Hierbei werden Problemfälle mit Praxisbeispielen anschaulich gemacht. Angefangen mit den kurzfristigen Vermietungen. Ab wann liegt eine kurzfristige Vermietung vor? Gibt es hier ggf. Ausnahmen und Besonderheiten, auf die geachtet werden müssen? Wie sieht es beispielsweise bei Ferienwohnungen aus? Kann in besonderen Fällen auch eine Vermietung über airbnb durch uns beraten werden?
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Einkommensgrenzen im Rahmen der Vermietung in Höhe von 18.000 € pro Mitglied sein. Bezieht sich die Einkommensgrenze auf die Einkünfte oder auf die Einnahmen? Wird bei den Einnahmen auf die Warm oder Kaltmiete geschaut? Gibt es hier eventuell einen Ermessenspielraum? Ist die Einkommensgrenze mitgliedgebunden, so dass die Eigentumsverhältnisse von vermieteten Immobilien bei Ehegatten gesondert geprüft werden müssen?
Zusätzlich machen wir noch einen kurzen Abstecher in die Beratungsbefugnis von PV-Anlagen sowie in das neue Afa-Modell von unserer Bauministerin Frau Gaywitz.
In der Praxis sehen wir uns häufig mit Fragen der Beratungsbefugnis §4 Nr. 11 StBerG konfrontiert. In diesem Seminar werfen wir einen Blick auf die steuerfreien Einnahmen §3 Nr. 26 + 26a + 26b EStG.
Wir sehen uns die Vorschriften einmal genauer an und lernen ggf. neues bzw. frischen unser Wissen auf. Was bedeutet überhaupt nebenberuflich? Was ist ein Übungsleiter? Was sind vergleichbare Tätigkeiten? Was ist zu beachten? Wie und in welcher Anlage sind solche Einnahmen in der Einkommensteuererklärung zu erklären. Wer muss der Auftraggeber sein? Was ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts? Wie ist zu verfahren, wenn die Freibeträge überschritten sind? Sind wir dann als Lohnsteuerhilfeverein noch Beratungsbefugt?
Anhand von einigen Beispielen werden wir die Unterschiede sehen. Auch werden wir uns einmal ansehen was es bedeutet selbstständig / unselbstständig zu sein bzw. zu erfahren, worin hier der Unterschied liegt.
Wir werfen auch einen Blick auf den Härteausgleich nach §46 Abs. 3 EStG. Irgendwie wird diese Vorschrift oft stiefmütterlich behandelt, weil das Programm dies ja „automatisch“ macht. Wir gucken uns einmal kurz an, warum das auch so geschieht.
Interessante Stunden mit einem spannenden und praxisrelevanten Thema warten auf Sie. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.
Die Steuerfälle der Mitglieder werden komplexer. So werden wir verstärkt mit Themen rund um den Erbfall insbesondere von Immobilien konfrontiert.
Beim Erbfall geht der gesamte Nachlass unentgeltlich auf die Erben über und wird bei ihnen zu gemeinschaftlichem Vermögen. Die Miterben verwalten den Nachlass gemeinsam und können über Nachlassgegenstände nur gemeinschaftlich verfügen.
Die Erbengemeinschaft wird steuerrechtlich bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung wie eine Bruchteilsgemeinschaft behandelt. Wir stellen die praktische Umsetzung der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen vor.
Mit der Erbauseinandersetzung endet die gemeinsame Steuererklärung. Welche Folgen dabei Abfindungszahlungen oder Schenkungen bzw. Übertragungen haben, stellen wir im weiteren Verlauf vor.
Die Steuerfälle der Mitglieder werden komplexer. So werden wir verstärkt mit Themen der vorweggenommenen Erbfolge konfrontiert. Dabei werden Immobilien zu Lebzeiten auf die nachfolgende Generation übertragen.
Regelmäßig werden dabei aus Versorgungsgründen Überlegungen angestellt, in welcher Form der Veräußerer/Übergeber weiterhin an den Erträgnissen des übertragenen Vermögens teilhaben kann.
Je nach Ausgestaltung ergeben sich unterschiedliche steuerliche Konsequenzen. Wie diese Varianten in der Steuererklärung des Übertragenden und des Empfängers zu berücksichtigen sind, stellen wir in diesem Seminar vor.
Staatl. geprüfter Betriebswirt
5 Tage | 19.08. - 23.08.2024
1.428,00 € | inkl. Tagungspauschale
(enthält 228,00 € MwSt.)
Die Tagespauschale beinhaltet:
Das Hotel hat uns ein Zimmerkontingent vom 18.08. bis 23.08.2024 eingerichtet. Die Zimmer können bis zum 15.07.2024 über u. a. Link abgerufen werden:
Mail: info@elbresidenz-bad-schandau.net
Telefon: 035022 - 9190
Die Kontingentpreise inkl. Frühstück:
Auf Anfrage stehen weitere Zimmerkategorien zur Verfügung:
Sonstiges:
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Kennziffer | Termin | Ort | Dozent | Hotel |
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24-??-?? | 18.08. - 23.08.2024 | Bad Schandau | ??? | Hotel Elbresidenz |
Mit diesem ebenso praxisnahen, wie kurzweiligen TeLios-Seminar sind Sie für die Beratung Ihrer Mitglieder top aufgestellt. Fazit: Kompetenter beraten durch qualifizierte Fachkompetenz.
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.
Telefon: 06151 - 9784901
E-Mail: info@telios.de