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INTENSIV-

SEMINAR III

Präsenz-Seminarreihe an bundesweit  wechselnden Veranstaltungsorten.

Die guten Gründe auf einen Blick

Telios, Schulungswerk, Steuerschulungen, Steuerseminare, Beratungsstellenleiter, Lohnsteuerhilfevereine, Steuerring, Weiterbildung,
Telios, Schulungswerk, Steuerschulungen, Steuerseminare, Beratungsstellenleiter, Lohnsteuerhilfevereine, Steuerring, Weiterbildung,

Kompetent


Mehr als 16 Jahre Erfahrung im Bereich  Steuerschulungen

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Praxisnah


Alle Dozenten sind erfahrene Steuerprofis



Telios, Schulungswerk, Steuerschulungen, Steuerseminare, Beratungsstellenleiter, Lohnsteuerhilfevereine, Steuerring, Weiterbildung,

Ganzjährig


Rund 20 Seminarreihen bundesweit


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Kostenfrei


Für Steuerring-Berater

und deren Mitarbeiter



KOSTEN. TERMINE. SONSTIGE INFORMATIONEN.

Wissenswertes rund um Ihr Seminar

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Alle Dozenten sind versierte Steuerprofis


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WEITERBILDUNG RUND UM DAS STEUERRECHT FÜR ARBEITNEHMER

Die TeLios  Steuerseminare im Überblick

Das Schulungswerk TeLios bietet Ihnen jährlich rund 20 Seminarreihen zur Weiterbildung an. Im Mittelpunkt der Veranstaltungen steht das Steuerrecht für Arbeitnehmer. Die Seminardauer variiert – je nach Kurs – zwischen einem Tag und eineinhalb Tagen; zudem führen wir auch Wochenseminare durch.
 

Beratungsbefugnis bei Vermietung und Verpachtung


In der Praxis kommt es immer wieder zu Fragen und Problemen zu der Beratungsbefugnis gem. § 4 Nr. 11 StBerG.


Im Sommerkurs Teil I konzentrieren wir uns auf die Beratungsbefugnis von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Hierbei werden Problemfälle mit Praxisbeispielen anschaulich gemacht. Angefangen mit den kurzfristigen Vermietungen. Ab wann liegt eine kurzfristige Vermietung vor? Gibt es hier ggf. Ausnahmen und Besonderheiten, auf die geachtet werden müssen? Wie sieht es beispielsweise bei Ferienwohnungen aus? Kann in besonderen Fällen auch eine Vermietung über airbnb durch uns beraten werden?


Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Einkommensgrenzen im Rahmen der Vermietung in Höhe von 18.000 € pro Mitglied sein. Bezieht sich die Einkommensgrenze auf die Einkünfte oder auf die Einnahmen?  Wird bei den Einnahmen auf die Warm oder Kaltmiete geschaut? Gibt es hier eventuell einen Ermessenspielraum? Ist die Einkommensgrenze mitgliedgebunden, so dass die Eigentumsverhältnisse von vermieteten Immobilien bei Ehegatten gesondert geprüft werden müssen?


Zusätzlich machen wir noch einen kurzen Abstecher in die Beratungsbefugnis von PV-Anlagen sowie in das neue Afa-Modell von unserer Bauministerin Frau Gaywitz.


Steuerfreie Einnahmen §3 Nr. 26ff EStG


In der Praxis sehen wir uns häufig mit Fragen der Beratungsbefugnis §4 Nr. 11 StBerG konfrontiert. In diesem Seminar werfen wir einen Blick auf die steuerfreien Einnahmen §3 Nr. 26 + 26a + 26b EStG.


Wir sehen uns die Vorschriften einmal genauer an und lernen ggf. neues bzw. frischen unser Wissen auf. Was bedeutet überhaupt nebenberuflich? Was ist ein Übungsleiter? Was sind vergleichbare Tätigkeiten? Was ist zu beachten? Wie und in welcher Anlage sind solche Einnahmen in der Einkommensteuererklärung zu erklären. Wer muss der Auftraggeber sein? Was ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts? Wie ist zu verfahren, wenn die Freibeträge überschritten sind? Sind wir dann als Lohnsteuerhilfeverein noch Beratungsbefugt?


Anhand von einigen Beispielen werden wir die Unterschiede sehen. Auch werden wir uns einmal ansehen was es bedeutet selbstständig / unselbstständig zu sein bzw. zu erfahren, worin hier der Unterschied liegt.  


Wir werfen auch einen Blick auf den Härteausgleich nach §46 Abs. 3 EStG. Irgendwie wird diese Vorschrift oft stiefmütterlich behandelt, weil das Programm dies ja „automatisch“ macht. Wir gucken uns einmal kurz an, warum das auch so geschieht.



Imobilien im Erbfall


Die Steuerfälle der Mitglieder werden komplexer. So werden wir verstärkt mit Themen rund um den Erbfall insbesondere von Immobilien konfrontiert.


Beim Erbfall geht der gesamte Nachlass unentgeltlich auf die Erben über und wird bei ihnen zu gemeinschaftlichem Vermögen. Die Miterben verwalten den Nachlass gemeinsam und können über Nachlassgegenstände nur gemeinschaftlich verfügen.


Die Erbengemeinschaft wird steuerrechtlich bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung wie eine Bruchteilsgemeinschaft behandelt. Wir stellen die praktische Umsetzung der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen vor.


Mit der Erbauseinandersetzung endet die gemeinsame Steuererklärung. Welche Folgen dabei Abfindungszahlungen oder Schenkungen bzw. Übertragungen haben, stellen wir im weiteren Verlauf vor.


Immobilien bei vorweggenommener Erbfolge


Die Steuerfälle der Mitglieder werden komplexer. So werden wir verstärkt mit Themen der vorweggenommenen Erbfolge konfrontiert. Dabei werden Immobilien zu Lebzeiten auf die nachfolgende Generation übertragen.


Regelmäßig werden dabei aus Versorgungsgründen Überlegungen angestellt, in welcher Form der Veräußerer/Übergeber weiterhin an den Erträgnissen des übertragenen Vermögens teilhaben kann.


Je nach Ausgestaltung ergeben sich unterschiedliche steuerliche Konsequenzen. Wie diese Varianten in der Steuererklärung des Übertragenden und des Empfängers zu berücksichtigen sind, stellen wir in diesem Seminar vor.


Zusätzliche Seminarthemen

  • AO-Hemmungen rund um die Festsetzungsfrist.

  • Ein DBA lesen und verstehen.

  • Tücken der Anlage N-AUS - Fallstricke bei § 50d EStG und Steuerring Aktuell II/ 2024 

Beratungsbefugnis bei Vermietung und Verpachtung


In der Praxis kommt es immer wieder zu Fragen und Problemen zu der Beratungsbefugnis gem. § 4 Nr. 11 StBerG.


Im Sommerkurs Teil I konzentrieren wir uns auf die Beratungsbefugnis von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Hierbei werden Problemfälle mit Praxisbeispielen anschaulich gemacht. Angefangen mit den kurzfristigen Vermietungen. Ab wann liegt eine kurzfristige Vermietung vor? Gibt es hier ggf. Ausnahmen und Besonderheiten, auf die geachtet werden müssen? Wie sieht es beispielsweise bei Ferienwohnungen aus? Kann in besonderen Fällen auch eine Vermietung über airbnb durch uns beraten werden?


Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Einkommensgrenzen im Rahmen der Vermietung in Höhe von 18.000 € pro Mitglied sein. Bezieht sich die Einkommensgrenze auf die Einkünfte oder auf die Einnahmen?  Wird bei den Einnahmen auf die Warm oder Kaltmiete geschaut? Gibt es hier eventuell einen Ermessenspielraum? Ist die Einkommensgrenze mitgliedgebunden, so dass die Eigentumsverhältnisse von vermieteten Immobilien bei Ehegatten gesondert geprüft werden müssen?


Zusätzlich machen wir noch einen kurzen Abstecher in die Beratungsbefugnis von PV-Anlagen sowie in das neue Afa-Modell von unserer Bauministerin Frau Gaywitz.


Steuerfreie Einnahmen §3 Nr. 26ff EStG


In der Praxis sehen wir uns häufig mit Fragen der Beratungsbefugnis §4 Nr. 11 StBerG konfrontiert. In diesem Seminar werfen wir einen Blick auf die steuerfreien Einnahmen §3 Nr. 26 + 26a + 26b EStG.


Wir sehen uns die Vorschriften einmal genauer an und lernen ggf. neues bzw. frischen unser Wissen auf. Was bedeutet überhaupt nebenberuflich? Was ist ein Übungsleiter? Was sind vergleichbare Tätigkeiten? Was ist zu beachten? Wie und in welcher Anlage sind solche Einnahmen in der Einkommensteuererklärung zu erklären. Wer muss der Auftraggeber sein? Was ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts? Wie ist zu verfahren, wenn die Freibeträge überschritten sind? Sind wir dann als Lohnsteuerhilfeverein noch Beratungsbefugt?


Anhand von einigen Beispielen werden wir die Unterschiede sehen. Auch werden wir uns einmal ansehen was es bedeutet selbstständig / unselbstständig zu sein bzw. zu erfahren, worin hier der Unterschied liegt.  


Wir werfen auch einen Blick auf den Härteausgleich nach §46 Abs. 3 EStG. Irgendwie wird diese Vorschrift oft stiefmütterlich behandelt, weil das Programm dies ja „automatisch“ macht. Wir gucken uns einmal kurz an, warum das auch so geschieht.



Imobilien im Erbfall


Die Steuerfälle der Mitglieder werden komplexer. So werden wir verstärkt mit Themen rund um den Erbfall insbesondere von Immobilien konfrontiert.


Beim Erbfall geht der gesamte Nachlass unentgeltlich auf die Erben über und wird bei ihnen zu gemeinschaftlichem Vermögen. Die Miterben verwalten den Nachlass gemeinsam und können über Nachlassgegenstände nur gemeinschaftlich verfügen.


Die Erbengemeinschaft wird steuerrechtlich bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung wie eine Bruchteilsgemeinschaft behandelt. Wir stellen die praktische Umsetzung der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen vor.


Mit der Erbauseinandersetzung endet die gemeinsame Steuererklärung. Welche Folgen dabei Abfindungszahlungen oder Schenkungen bzw. Übertragungen haben, stellen wir im weiteren Verlauf vor.


Immobilien bei vorweggenommener Erbfolge


Die Steuerfälle der Mitglieder werden komplexer. So werden wir verstärkt mit Themen der vorweggenommenen Erbfolge konfrontiert. Dabei werden Immobilien zu Lebzeiten auf die nachfolgende Generation übertragen.


Regelmäßig werden dabei aus Versorgungsgründen Überlegungen angestellt, in welcher Form der Veräußerer/Übergeber weiterhin an den Erträgnissen des übertragenen Vermögens teilhaben kann.


Je nach Ausgestaltung ergeben sich unterschiedliche steuerliche Konsequenzen. Wie diese Varianten in der Steuererklärung des Übertragenden und des Empfängers zu berücksichtigen sind, stellen wir in diesem Seminar vor.


Zusätzliche Seminarthemen

  • AO-Hemmungen rund um die Festsetzungsfrist.

  • Ein DBA lesen und verstehen.

  • Tücken der Anlage N-AUS - Fallstricke bei § 50d EStG und Steuerring Aktuell II/ 2024 

Imobilien im Erbfall


Die Steuerfälle der Mitglieder werden komplexer. So werden wir verstärkt mit Themen rund um den Erbfall insbesondere von Immobilien konfrontiert.


Beim Erbfall geht der gesamte Nachlass unentgeltlich auf die Erben über und wird bei ihnen zu gemeinschaftlichem Vermögen. Die Miterben verwalten den Nachlass gemeinsam und können über Nachlassgegenstände nur gemeinschaftlich verfügen.


Die Erbengemeinschaft wird steuerrechtlich bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung wie eine Bruchteilsgemeinschaft behandelt. Wir stellen die praktische Umsetzung der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen vor.


Mit der Erbauseinandersetzung endet die gemeinsame Steuererklärung. Welche Folgen dabei Abfindungszahlungen oder Schenkungen bzw. Übertragungen haben, stellen wir im weiteren Verlauf vor.


Immobilien bei vorweggenommener Erbfolge


Die Steuerfälle der Mitglieder werden komplexer. So werden wir verstärkt mit Themen der vorweggenommenen Erbfolge konfrontiert. Dabei werden Immobilien zu Lebzeiten auf die nachfolgende Generation übertragen.


Regelmäßig werden dabei aus Versorgungsgründen Überlegungen angestellt, in welcher Form der Veräußerer/Übergeber weiterhin an den Erträgnissen des übertragenen Vermögens teilhaben kann.


Je nach Ausgestaltung ergeben sich unterschiedliche steuerliche Konsequenzen. Wie diese Varianten in der Steuererklärung des Übertragenden und des Empfängers zu berücksichtigen sind, stellen wir in diesem Seminar vor.


Beratungsbefugnis bei Vermietung und Verpachtung


In der Praxis kommt es immer wieder zu Fragen und Problemen zu der Beratungsbefugnis gem. § 4 Nr. 11 StBerG.


Im Sommerkurs Teil I konzentrieren wir uns auf die Beratungsbefugnis von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Hierbei werden Problemfälle mit Praxisbeispielen anschaulich gemacht. Angefangen mit den kurzfristigen Vermietungen. Ab wann liegt eine kurzfristige Vermietung vor? Gibt es hier ggf. Ausnahmen und Besonderheiten, auf die geachtet werden müssen? Wie sieht es beispielsweise bei Ferienwohnungen aus? Kann in besonderen Fällen auch eine Vermietung über airbnb durch uns beraten werden?


Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Einkommensgrenzen im Rahmen der Vermietung in Höhe von 18.000 € pro Mitglied sein. Bezieht sich die Einkommensgrenze auf die Einkünfte oder auf die Einnahmen?  Wird bei den Einnahmen auf die Warm oder Kaltmiete geschaut? Gibt es hier eventuell einen Ermessenspielraum? Ist die Einkommensgrenze mitgliedgebunden, so dass die Eigentumsverhältnisse von vermieteten Immobilien bei Ehegatten gesondert geprüft werden müssen?


Zusätzlich machen wir noch einen kurzen Abstecher in die Beratungsbefugnis von PV-Anlagen sowie in das neue Afa-Modell von unserer Bauministerin Frau Gaywitz.


Steuerfreie Einnahmen §3 Nr. 26ff EStG


In der Praxis sehen wir uns häufig mit Fragen der Beratungsbefugnis §4 Nr. 11 StBerG konfrontiert. In diesem Seminar werfen wir einen Blick auf die steuerfreien Einnahmen §3 Nr. 26 + 26a + 26b EStG.


Wir sehen uns die Vorschriften einmal genauer an und lernen ggf. neues bzw. frischen unser Wissen auf. Was bedeutet überhaupt nebenberuflich? Was ist ein Übungsleiter? Was sind vergleichbare Tätigkeiten? Was ist zu beachten? Wie und in welcher Anlage sind solche Einnahmen in der Einkommensteuererklärung zu erklären. Wer muss der Auftraggeber sein? Was ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts? Wie ist zu verfahren, wenn die Freibeträge überschritten sind? Sind wir dann als Lohnsteuerhilfeverein noch Beratungsbefugt?


Anhand von einigen Beispielen werden wir die Unterschiede sehen. Auch werden wir uns einmal ansehen was es bedeutet selbstständig / unselbstständig zu sein bzw. zu erfahren, worin hier der Unterschied liegt.  


Wir werfen auch einen Blick auf den Härteausgleich nach §46 Abs. 3 EStG. Irgendwie wird diese Vorschrift oft stiefmütterlich behandelt, weil das Programm dies ja „automatisch“ macht. Wir gucken uns einmal kurz an, warum das auch so geschieht.



Fordernd, aber nicht überfordernd

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Der praxisnahe Lehrplan vermittelt Wissen kompakt, kurzweilig und präzise.

Optimal vorbereitet

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Die gut verständlichen Schulungsunterlagen unterstützen Sie auch später im Tagesgeschäft.

Kompetenz in allen Bereichen

Mitarbeit auf Augenhöhe. Arbeiten Sie festangestellt für den Steuerring und helfen Sie Menschen bei ihrer Einkommensteuererklärung.

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TeLios ist ein Argument

Rund 73% der neuen Steuerring-Berater gaben in der letzten Umfrage an, sich auch aufgrund des umfangreichen Angebots von TeLios für den Steuerring entschieden zu haben.

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Wir suchen ständig Steuerfachleute für die Beratung in der Einkommensteuer – in Selbstständigkeit und Festanstellung. Bei uns erwarten Sie alle Vorteile einer starken Gemeinschaft – verbunden mit attraktiver Vergütung und persönlicher Betreuung.

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Der Steuerring (Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V.) zählt mit bundesweit über 1.100 Beratungsstellen und rund 400.000 Mitgliedern zu den größten Lohnsteuerhilfevereinen in Deutschland.

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