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INTENSIV-

SEMINAR III

Präsenz-Seminarreihe an bundesweit  wechselnden Veranstaltungsorten.

1. Gegenstand und Geltungsbereich


Datenschutz ist Vertrauenssache, ebenso wie steuerliche Aus- und Fortbildung. Der Schutz und die Vertraulichkeit von personenbezogenen Daten der Nutzer unserer Webseite sind für uns von besonderer Bedeutung.


Personenbezogene Daten sind Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Personenbezogene Daten liegen somit bereits dann vor, wenn die Daten für sich genommen keine unmittelbare Identifizierung der betreffenden Person ermöglichen.


Mit dieser Datenschutzerklärung informieren wir über die Art und den Umfang der Erhebung, Verarbeitung und Verwendung von personenbezogenen Daten auf dieser Webseite sowie die Verarbeitungszwecke.




2. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung und Diensteanbieter


Verantwortlicher für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Sinne der DSGVO sowie des BDSG und zugleich Diensteanbieter im Sinne des DDG ist die TeLios GmbH. Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie in unserem Impressum .




3. Datenschutzbeauftragter


Für unser Unternehmen wurde ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter bestellt. Die Kontaktdaten lauten:


Dr. jur. Kevin Marschall, LL.M. und Stephan Blazy (Stellvertreter) (beide: GDPC GbR, https://gdpc.de )


c/o TeLios GmbH

- Datenschutzbeauftragter -

Alsfelder Str. 12

64289 Darmstadt

Tel.  +49 (0) 561 830 99 165

E-Mail: datenschutz@telios.de




4. Verarbeitungsrahmen



a) Rechtsgrundlagen


Die rechtlichen Grundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit elektronischen Kommunikationsdiensten im Internet, insbesondere dem Betreiben einer Webseite und der elektronischen Kommunikation darüber, finden sich in der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).


aa) Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO)


Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO dient unserem Unternehmen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung der Nutzer für bestimmte Verarbeitungszwecke einholen.


Soweit Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke, z.B. die Verwendung Ihrer E-Mail-Adresse zum Zwecke der Kommunikation oder das Setzen von Cookies, erteilt haben, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Basis Ihrer Einwilligung gegeben. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.


bb) Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO)


Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf dieser Webseite beruht gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO ferner auf der Grundlage des Interesses der Nutzer an den auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen und Funktionalitäten.


Die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei der betroffene Nutzer ist, ist erlaubt, soweit die Verarbeitung erforderlich ist, z.B. zur Erbringung steuerlicher Schulungsleistungen durch unser Unternehmen. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, z.B. bei Anfragen zu den Seminarleistungen.


cc) Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO)


Letztlich beruhen Verarbeitungsvorgänge auf dieser Webseite auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorstehend genannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen.


Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch unsere Internetseite erfolgt u.a. zu Zwecken der Optimierung der Webseite und der besseren Erreichung von Zielen der Website, insbesondere der Gewährleistung eines reibungslosen Verbindungsaufbaus, der Gewährleistung einer komfortablen Nutzung, der Auswertung der Systemsicherheit und -stabilität sowie zu weiteren administrativen Zwecken.


Solche Verarbeitungsvorgänge sind insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist oder in seinen Diensten steht (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DSGVO). Auch die Verarbeitung zum Zwecke der Direktwerbung kann als eine einem berechtigten Interesse dienende Verarbeitung betrachtet werden (Erwägungsgrund 47 Satz 7 DSGVO).



b) Aufruf der Webseite


Bei Aufruf unserer Webseite überträgt Ihr Browser automatisch bestimmte Daten an unseren Webserver, um die von Ihnen angeforderten Informationen und Funktionen der Webseite zur Verfügung zu stellen. Dies erfolgt, um die Nutzung der abgerufenen Internetseiten überhaupt zu ermöglichen. Dabei werden folgende Daten verarbeitet, z.B.:


 

  • IP-Adresse

 

  • Datum und Uhrzeit des Abrufs

 

  • Browsertyp/-version

 

  • die Browser-Einstellungen

 

  • das verwendete Betriebssystem

 

  • die von Ihnen zuletzt besuchte Seite (Referrer URL)

 

  • die übertragene Datenmenge und der Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden etc.)

 


Diese Daten werden gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zur Gewährleistung eines reibungslosen Verbindungsaufbaus und einer komfortablen Nutzung, zur Auswertung der Systemsicherheit und -stabilität sowie zu weiteren administrativen Zwecken für einen begrenzten Zeitraum verarbeitet. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen, eine personenbezogene Auswertung findet nicht statt.



c) Einsatz von Cookies


Unsere Webseite verwendet so genannte „Cookies“, das sind Textdateien, die durch unseren Webserver auf dem Endgerät des Nutzers speichert werden und die bei einem erneuten Besuch unserer Webseite an uns zurückgesendet werden können. Darin werden Informationen erfasst, die sich im Zusammenhang mit dem jeweils zum Einsatz kommenden Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone o.ä.) ergeben und dessen Identifizierung ermöglichen. Eine unmittelbare Identifizierung des Benutzers ist nicht möglich.


Ihr Einsatz dient der Optimierung der Webseite und der besseren Erreichung von Zielen der Webseite, insbesondere der Gewährleistung eines reibungslosen Verbindungsaufbaus und einer komfortablen Nutzung, der Auswertung der Systemsicherheit und -stabilität sowie zu weiteren administrativen Zwecken.


aa) Arten von Cookies


Session-Cookies


Mit dem Einsatz von Session-Cookies verfolgen wir den Zweck, die Nutzung der Webseite angenehmer zu gestalten, indem erfasst wird, dass einzelne Seiten unserer Webseite bereits besucht worden sind. Diese werden nach Verlassen unserer Seite automatisch gelöscht.


Temporäre Cookies


Zum anderen setzen wir Cookies ein, um die Nutzung unserer Webseite statistisch zu erfassen und zum Zwecke der Optimierung für Sie auszuwerten (siehe Nr. 4 d) dieser Datenschutzerklärung). Diese Cookies ermöglichen die Wiedererkennung von Besuchern und werden nach Ablauf der in dieser Datenschutzerklärung angegebenen Zeitraums automatisch gelöscht.


Mit Hilfe der Cookies werden unter Verwendung von Pseudonymen Nutzungsprofile angelegt, um die Navigation im Internet zu erleichtern oder Informationen über das Nutzerverhalten abzurufen. Diese dienen dazu, die Website nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu machen. Die angelegten Nutzungsprofile werden nicht mit Daten über den Träger des Pseudonyms zusammengeführt und bleiben somit anonym.


Permanente Cookies


Permanente Cookies (z.B. für Funktionen wie „Passwort merken“) verbleiben bis zur Löschung durch Ihren Browser auf der Festplatte Ihres Computers abgespeichert. Wenn Sie die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern (siehe nachfolgend „Deaktivieren von Cookies“), wird zu diesem Zweck ebenfalls ein permanenter Cookie verwendet.


bb) Einwilligung


Grundlage für Verarbeitungsvorgänge mittels Cookies bildet gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO die Einwilligung der betroffenen Nutzer für die in dieser Datenschutzerklärung genannten Verarbeitungszwecke. Die darüber hinausgehende Verarbeitung durch Cookies, z.B. vor Abschluss des Zustimmungsverfahrens, ist für die in dieser Datenschutzerklärung genannten Zwecke zur Wahrung unserer berechtigten Interessen nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO erforderlich.


Beim erstmaligen Aufruf unserer Webseite wird ein Cookie-Banner eingeblendet, auf dem eine Einwilligung in die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies erteilt werden kann. Erteilen Sie hierzu Ihre Einwilligung, speichern wir ein Cookie auf Ihrem Endgerät und das Banner wird für die Lebensdauer des Cookies nicht erneut angezeigt. Sie können Ihre ggfs. erteilte Einwilligung jederzeit über die Seite Cookie-Erklärung zurückziehen bzw. anpassen.


Wenn Sie der Nutzung von Cookies weder auf dem Banner zustimmen, noch von einer der in dieser Datenschutzerklärung genannten Möglichkeiten einer Deaktivierung von Cookies bzw. einer Beendigung von Trackingmaßnahmen Gebrauch machen, verstehen wir die Fortsetzung der Nutzung unserer Webseite als stillschweigende, durch schlüssiges Verhalten erklärte Einwilligung des Nutzers in die Verwendung von Cookies.


cc) Deaktivieren von Cookies


Grundsätzlich akzeptieren die meisten Browser Cookies automatisch. Dies können betroffene Nutzer durch Einstellungen in dem verwendeten Browser ändern, indem sie das Speichern von Cookies gänzlich deaktivieren, es auf bestimmte Webseiten beschränken oder den Browser so konfigurieren, dass er automatisch benachrichtigt, sobald ein Cookie gesetzt werden soll und den betroffenen Nutzer um Rückmeldung dazu bittet. Einzelne Cookies können darüber hinaus blockiert oder gelöscht werden. Dies kann aus technischen Gründen jedoch dazu führen, dass einige Funktionen unseres Internetauftritts beeinträchtigt sind und nicht mehr vollständig funktionieren.



d) Webseitenanalyse / Matomo (ehem. Piwik)


Die im Folgenden aufgeführten und von uns eingesetzten Tracking-Maßnahmen basieren gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO auf der Einwilligung der betroffenen Nutzer in den Empfang von Cookies für die in dieser Datenschutzerklärung genannten Verarbeitungszwecke. Darüber hinaus basieren sie auf einem berechtigten Interesse gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Mit den zum Einsatz kommenden Tracking-Maßnahmen wollen wir eine bedarfsgerechte Gestaltung und die fortlaufende Optimierung unserer Webseite sicherstellen. Diese Interessen sind als berechtigt im Sinne der vorgenannten Vorschrift anzusehen.


Wir verwenden die Open-Source-Software Matomo zur Analyse und statistischen Auswertung der Nutzung der Website. Hierzu werden Cookies eingesetzt (siehe Nr. 4 c). Die durch den Cookie erzeugten Informationen über die Websitenutzung werden an unsere Server übertragen und in pseudonymen Nutzungsprofilen zusammengefasst. Die Informationen werden verwendet, um die Nutzung der Website auszuwerten und um eine bedarfsgerechte Gestaltung unserer Website zu ermöglichen. Eine Weitergabe der Informationen an Dritte erfolgt nicht.


Es wird in keinem Fall die IP-Adresse mit anderen den Nutzer betreffenden Daten in Verbindung gebracht. Die IP-Adressen werden anonymisiert, so dass eine Zuordnung nicht möglich ist (IP-Masking).


Bei Aufruf unserer Seiten ist die Webseitenanalyse bis zur Erteilung Ihres Einverständnisses über unseren Cookie-Banner deaktiviert.



e) Nutzung von Kontaktformularen


Über die auf unserer Webseite angebotenen Möglichkeiten der Verwendung eines Kontaktformulars, ist es möglich, direkt mit uns in Kontakt zu treten. Dabei ist es erforderlich personenbezogene Daten anzugeben, die zur Abwicklung der jeweiligen Anfrage erforderlich sind, also z.B. Anschrift oder E-Mail-Adresse, eine Nachricht; sie sind als Pflichtangaben markiert, weitere Angaben können freiwillig erfolgen.


Die Verarbeitung personenbezogener Daten beruht auf Grundlage Ihrer freiwillig erteilten Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a sowie zur Wahrung berechtigter Interessen des Unternehmens gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO und erfolgt zu dem Zweck, die von der betreffenden Person gewünschte Leistung zu erbringen, also z.B. Beratungsstellen in Wohnortnähe anzugeben, Informationen über einen Beitritt zu erteilen oder Kontakt zu einer Beratungsstelle des Unternehmens zu vermitteln. Es erfolgt keine Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an Dritte.


Um die an uns über Kontaktformulare übermittelten Daten vor Manipulationen und unberechtigten Zugriffen zu schützen haben wir technische und organisatorische Vorkehrungen getroffen. Die Übertragung erfolgt zudem verschlüsselt gemäß dem aktuell anerkannten Stand der Technik (SSL/TLS-Technik).



f) Cookiebot

Auf unserer Webseite wird ein Webservice des Unternehmens Cybot A/S, Havnegade 39, 1058 Kopenhagen, Dänemark (nachfolgend: cookiebot.com) nachgeladen. Wir nutzen diese Daten ausschließlich, um die volle Sicherheit und Funktionalität unserer Webseite zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang wird Ihr Browser ggf. personenbezogene Daten, z.B. Ihre IP-Adresse und Browserdaten an cookiebot.com übermitteln.


Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse besteht in einer fehlerfreien und effizienten Funktion der Internetseite. Die Löschung der Daten erfolgt, sobald der Zweck ihrer Erhebung erfüllt wurde.


Weitere Informationen über die übertragenen Daten und die konkrete Speicherdauer finden Sie in der Datenschutzerklärung von cookiebot.com: https://www.cookiebot.com/de/privacy-policy/ .



5. Datenempfänger


Innerhalb des Unternehmens erhalten nur diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten brauchen. Auch von uns eingesetzte Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO) können zu diesen genannten Zwecken Daten erhalten. Dies sind z.B. Unternehmen in den Kategorien IT-Dienstleistungen, Hotels- und Restaurationsbetriebe, Telekommunikation, Webseitenhosting, E-Mail-Provider.


Informationen über Sie dürfen wir nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten, Sie eingewilligt haben oder wir dazu befugt sind. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personenbezogener Daten z.B. sein:


 

  • Öffentliche Stellen (z.B. Aufsichts- oder Finanzbehörden der Länder sowie den Unternehmenssitz,) bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung oder in Ihrem Auftrag.

 

  • Dienstleistungsunternehmen, an die wir zur Durchführung der Geschäftsbeziehung mit Ihnen personenbezogene Daten übermitteln (z.B. IT-Dienstleister, Hotels- und Restaurationsbetriebe, Telekommunikationsunternehmen, Webseitenhosting, E-Mail-Provider).

 


Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die Sie uns Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt bzw. für die Sie uns vom Gebot der Verschwiegenheit gemäß Vereinbarung oder Einwilligung befreit haben.




6. Speicherfristen


Wir verarbeiten und speichern personenbezogene Daten betroffener Person grundsätzlich nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Verarbeitungszwecks erforderlich ist. Längere als die in dieser Datenschutzerklärung genannten Speicherfristen können sich daraus ergeben, dass die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen vor einer Behörde notwendig sind oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen. Die Daten werden so lange gespeichert, wie dies zur Erfüllung dieser Zwecke erforderlich ist.




7. Einbindung der Dienste Dritter und Weitergabe an Dritte


Bei der Zurverfügungstellung dieser Website und zu den in dieser Datenschutzerklärung dargestellten Zwecken haben wir spezialisierte Dienstleister als Auftragsverarbeiter eingebunden. Neben den genannten Dienstleistern sind weitere Dienstleister als Auftragsverarbeiter für die Webseitenbetreuung, die Qualitätssicherung und im Rahmen von Hosting-Dienstleistungen eingebunden. Falls weitere Auftragsverarbeiter mit Wartungstätigkeiten beauftragt werden, können diese ebenfalls Zugriff auf Ihre Daten erhalten.


Die TeLios wählt diese Dienstleister sorgfältig aus und verpflichtet sie in einem solchen Fall vertraglich zur Einhaltung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Diese Dienstleister sind an unsere Weisungen gebunden und werden von uns regelmäßig kontrolliert.


Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den in der Datenschutzerklärung aufgeführten Zwecken findet grundsätzlich nur statt, wenn:


 

  • Sie Ihre nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt haben,

 

  • die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass Sie ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe Ihrer Daten haben,

 

  • für den Fall, dass für die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO eine gesetzliche Verpflichtung besteht, sowie

 

  • dies gesetzlich zulässig und nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung von Vertragsverhältnissen mit Ihnen erforderlich ist.

 


Soweit die TeLios Ihre Daten in einer Weise nutzen will, die über das vorstehend Beschriebene hinausgeht, wird vorab Ihre ausdrückliche Einwilligung dazu eingeholt.




8. Betroffenenrechte


Sie haben das Recht:


 

  • gem. Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen.;

 

  • gem. Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;

 

  • gem. Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;

 

  • gem. Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;

 

  • gem. Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen;

 

  • gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen und

 

  • gem. Art. 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Unternehmenssitzes wenden.

 


Zwecks Geltendmachung dieser Rechte oder Einholung zusätzlicher Informationen zu diesen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf. Die einzelnen Möglichkeiten hierzu entnehmen Sie bitte unserem Impressum oder Sie wenden sich an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten.




9. Widerspruchsrecht


Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben.


Möchten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf. Die einzelnen Möglichkeiten hierzu entnehmen Sie bitte unserem Impressum oder Sie wenden sich an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten.




10. Datensicherheit


Wir setzen geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, teilweisen oder vollständigen Verlust, Zerstörung oder gegen den unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Unsere Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert.


Die Übertragung erfolgt zudem verschlüsselt gemäß dem aktuell anerkannten Stand der Technik (SSL/TLS-Technik). Unsere Mitarbeiter sind ferner zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet.


Grundsätzlich können Internetbasierte Datenübertragungen jedoch Sicherheitslücken aufweisen, so dass ein absoluter Schutz nicht gewährleistet werden kann. Es steht jeder betroffenen Person frei, personenbezogene Daten auch auf anderen, nicht digitalen Wegen, z.B. telefonisch, an uns zu übermitteln.




11. Links zu anderen Websites


Diese Datenschutzerklärung gilt nur für die Nutzung unseres Webangebots, nicht aber für Webseiten anderer Anbieter, auf die z.B. über Links verwiesen wird. Für diese gelten die dortigen Datenschutzhinweise und -erklärungen.


Rufen Sie eine externe Internetseite von unserer Webseite auf (externer Link), wird dem jeweiligen Betreiber von Ihrem Browser die Information erhalten, von welcher unserer Internetseiten Sie zu ihm gekommen sind. Wir sind, wie jeder andere Anbieter von Webseiten, nicht in der Lage, diesen Vorgang zu beeinflussen.




12. Aktualität und Änderung dieser Datenschutzerklärung


Diese Datenschutzerklärung ist aktuell gültig und hat den Stand Mai 2018.


Durch die Weiterentwicklung unserer Website und Angebote darüber oder aufgrund geänderter gesetzlicher bzw. behördlicher Vorgaben kann es notwendig werden, diese Datenschutzerklärung zu ändern. Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung kann jederzeit auf der Website unter https://www.telios.de/datenschutz von Ihnen abgerufen und ausgedruckt werden.






Wir bilden Sie weiter

Das Steuerrecht ändert sich ständig, nicht nur mit dem Jahressteuergesetz, sondern auch unterjährig. Umso wichtiger ist es, sich regelmäßig auf den neuesten Wissensstand zu bringen. Die kompetente Vermittlung von fundiertem Praxiswissen im Bereich der Lohn- und Einkommensteuer – das ist die Kernkompetenz von TeLios Steuerschulungen. Dank unserer Nähe zum Lohnsteuerhilfeverein Steuerring sind wir am Puls der Zeit und kennen die tagtäglichen Herausforderungen in der steuerlichen Fachberatung. Unsere vielfältigen Schulungsinhalte sind so konzipiert, dass Sie Ihnen in der Paxis weiterhelfen und damit Ihre Arbeit bestmöglichst unterstützen. Unser Motto „Aus der Praxis. Für die Praxis." ist einfach Programm!


Die bundesweit organisierten TeLios-Seminarreihen wenden sich an Berater von Lohnsteuerhilfevereinen, deren Mitarbeiter und  Steuerfachangestellte mit Schwerpunkt Einkommensteuer, Arbeitnehmersteuer und Rentensteuer.

  • Gesetzesänderungen ab VZ 2024


    Wir Ihnen auf einem Blick die wichtigsten gesetzlichen Änderungen ab dem VZ 2024 dar und geben einen Ausblick auf geplante Gestzesänderungen.


    Zusätzlich erhalten Sie einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung im Bereich der Arbeitnehmersteuern.


  • Beratungsbefugnis aus § 4 Nr. 11 StBerG


    In diesem Seminarteil werden sämtliche Wissensgebiete unserer Beratungsbefugnis aus § 4 Nr. 11 StBerG werden nach Schwerpunkten in gewohnter Weise ausführlich behandelt, ergänzt mit Hinweisen zum Verfahrensrecht.


STEUERFACHLICHE
WEITERBILDUNG

VON PROFIS FÜR PROFIS

Professionelle Steuerschulungen und Steuerseminare  rund um das Steuerrecht für Arbeitnehmer.

Mit den Steuerschulungen von TeLios bleiben Sie im Bereich Lohn- und Einkommensteuer immer auf dem neuesten Wissensstand. 

  • Weiterbildung auf den Punkt


    • Der Erfolg eines Seminars hängt maßgeblich von der Qualität des Dozenten ab. Unser erfahrenes Dozententeam kommt selbst aus der Steuerpraxis und vermittelt so, sowohl theoretisches als auch praktisches Fachwissen aus erster Hand.   

    • Die praxisnahen Seminareinheiten sind anspruchsvoll, ohne zu überfordern. Dabei setzen wir auf eine lebendige Wissensvermittlung - kompakt, kurzweilig und präzise.

    • Das Unterrichtskonzept setzt auf Dialog statt auf Frontalunterricht. Für uns ist es wichtig, die Kursteilnehmer in den Unterricht mit einzubinden. So entsteht eine positive Dynamik, die Raum für individuelle Fragen, Diskussionen und praktische Beispiele lässt.

    • Die Schulungsunterlagen sind so aufbereitet, dass man sie auch nach dem Seminar im Tagesgeschäft gut nutzen kann.

    • Die Seminargruppen bestehen aus max. 30 Kursteilnehmern.

    • Von der Auswahl der Tagungsorte, über das Catering, bis hin zur Betreuung vor und nach den Seminaren - eine gute Veranstaltungsorganisation ist uns wichtig. Wir tun alles, damit Sie sich wohl fühlen.

  • Flexible Seminarangebote



    Die Telios-Seminarreihen finden das ganze Jahr über statt


    • in Präsenz an bundesweit wechselnden Veranstaltungsorten

    • als Online-Seminare (die Teilnahme ist nur für Steuerring-Berater und deren Mitarbeiter möglich)


    Angeboten werden:


    • 1-tägige Seminare
    • 1 1/2-tägige Seminare
    • Wochenseminare

  • Vorteile für die Arbeit in der Praxis


    Durch die regelmäßige Teilnahme an Weiterbildungen investieren Sie in sich und in Ihr berufliches Auftreten.


    • Mit dem nötigen Fachwissen arbeiten Sie effizienter und sparen Zeit bei den einzelnen Arbeitsabläufen. 

    • Ihre Kompetenz sorgt für zufriedenere Mitglieder/Mandanten, die auch in Zukunft gerne von Ihnen betreut werden möchten.

    • Sie gewinnen infolge der Weiterempfehlung Ihrer Bestandsmitglieder/Mandanten leichter neue Mitglieder/Mandanten.

  • Bonus für Steuerring-Mitarbeiter


    • Für Steuerring-Berater und deren Mitarbeiter ist die Teilnahme an TeLios-Seminaren generell kostenfrei.

    • Steuerring-Berater und deren Mitarbeiter können sowohl an Präsenz- als auch an Online-Seminaren teilnehmen. 

    • Die Teilnahme an einem TeLios-Seminar wird  für Steuerring-Berater und deren Mitarbeiter zusätzlich noch mit Schulungspunkten belohnt, die sich positiv auf potentielle Bonuszahlungen auswirken. 

Die guten Gründe auf einen Blick

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Kompetent


Mehr als 16 Jahre Erfahrung im Bereich  Steuerschulungen

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Praxisnah


Alle Dozenten sind erfahrene Steuerprofis



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Ganzjährig


Rund 20 Seminarreihen bundesweit


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Kostenfrei


Für Steuerring-Berater

und deren Mitarbeiter



KOSTEN. TERMINE. SONSTIGE INFORMATIONEN.

Wissenswertes rund um Ihr Seminar

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Kompetent


Seit 2010 ist das TeLios Schulungswerk ein bewährter Partner für  Steuerschulungen.

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Praxisnah


Ein Dozententeam aus erfahrenen Steuerprofis vermittelt praxisnah fundiertes Wissen rund um das Steuerrecht.

 

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Ganzjährig


Während des ganzen Jahres werden bundesweit rund 20  steuerfachliche Seminare  angeboten - als Präsenzveranstaltung und für Steuerring-Berater und deren Mitarbeiter  auch online.


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Kostenfrei


Alle Seminare und Steuersoftware-Schulungen sind für Steuerringberater und deren Mitarbeiter kostenfrei.

KOSTEN. TERMINE. SONSTIGE INFORMATIONEN.

Wissenswertes rund um Ihr Seminar

  • Sommerkurs I

    Seminarprogramm:

    • Beratungsbefugnis bei Vermietung und Verpachtung
    • Steuerfreie Einnahmen §3 Nr. 26ff EStG

    Termine (1-tägig):

    • 10.08.2024 - Biberach
    • 16.08.2024 - Westerstede

    mehr erfahren

  • Sommerkurs II

    Seminarprogramm:

    • Immobilien im Erbfall
    • Immobilien bei vorweggenommener Erbfolge

    Termine (1-tägig):

    • 11.08.2024 - Biberach
    • 17.08.2024 - Westerstede

    mehr erfahren

  • Beratungssaison 2025

    Seminarprogramm:

    • Vorbereitung auf die Beratungssaison 2025
    • Rechtliche Änderungen ab dem VZ 2024

    Termine (1-tägig):

    • 16.11.2024 - Düsseldorf
    • 23.11.2024 - Berlin
    • 29.11.2024 - Köln
    • 30.11.2024 - Biberach
    • 05.12.2024 - Dresden
    • 07.12.2024 - Nürnberg
    • 07.12.2024 - Darmstadt
    • 12.12.2024 - Meerane
    • 13.12.2024 - Adendorf
    • 14.12.2024 - Erfurt
    • 14.12.2024 - Bielefeld
    • 17.01.2025 - Hannover / Lehrte
    • 18.01.2025 - Hamburg
    • 25.01.2025 - Aschheim b. München
    • 31.01.2025 - Westerstede
    • 31.01.2025 - Stuttgart / Leinfelden

    mehr erfahren

  • Wochenseminar - Biberach

    Intensives Lernen in entspannter Urlaubsatmosphäre - das TeLios-Wochenseminar im schönen Biberach an der Riß.


    Seminarprogramm:

    • Veräußerungsgeschäfte
    • Kapitalerträge
    • Unterhaltsleistungen Inland
    • Unterhaltsleistungen Ausland
    • Rund um die Pflege
    • Außergewöhnliche Belastung Schwerpunkt Behinderung
    • Auslandssachverhalte Steuerpflicht
    • Auslandsrenten

    Termin (5-tägig):

    • 12.05. - 16.05.2025 - Biberach

    mehr erfahren

  • Wochenseminar - Grundlagen Einkommenssteuer

    Seminarprogramm:

    • Grundlagen Einkommensteuer

    Termine (5-tägig):

    • 07.10. - 11.10.2024 - Hildesheim
    • 31.03. - 04.03.2025 - Würzburg

    mehr erfahren

  • Steuersoft Technik und Praxis

    Seminarprogramm:

    • Kenntnisse und Fertigkeiten in der Handhabung der ELSTER-Funktionen
    • Elektronische Nachrichten (NACHDIGAL)
    • Nutzung der Vollmachtsdatenbank ADLER und DIVA-2
    • Formularerstellung uns -Bearbeitung im Programm STEUERSOFT
    • Programmerweiterungen wie bsw. AfA-Rechner, Riester-Rechner
    • Auswertungen aus der Aktenverwaltung

    Termine (1-tägig):

    • 21.01.2025 - Düsseldorf
    • 23.01.2025 - Lehrte
    • 29.01.2025 - Hamburg-Bergedorf
    • 30.01.2025 - Berlin
    • 15.02.2025 - Magdeburg
    • 22.02.2025 - Meerane
    • 04.03.2025 - Adelsried
    • 06.03.2025 - Nürnberg

    mehr erfahren

  • Fiskus Technik und Praxis

    Seminarprogramm:

    • Allgemeine Änderungen im VZ Amtliche Formulare
    • Praxisbeispiele Anwendung der neuen Formulare
    • Richtige Anwendung der Vollmachtsdatenbank ADLER (Datenabruf + DIVA Bescheide)
    • Einrichtung und Verwaltung Vollmachtsdatenbank ADLER
    • Scannen und Archivieren
    • Kommunikation mit der Finanzverwaltung

    Termine (1-tägig):

    • 22.02.2025 - Leinfelden-Echterdingen
    • 01.03.2025 - Biberach

    mehr erfahren

  • Wochenseminar Travemünde

    Intensives Lernen in entspannter Urlaubsatmosphäre - das TeLios-Wochenseminar im schönen Travemünde in der Lübecker Bucht.


    Seminarprogramm:

    • Veräußerungsgeschäfte
    • Kapitalerträge
    • Unterhaltsleistungen Inland
    • Unterhaltsleistungen Ausland
    • Rund um die Pflege
    • Außergewöhnliche Belastung Schwerpunkt Behinderung
    • Auslandssachverhalte Steuerpflicht
    • Auslandsrenten

    Termin (5-tägig):

    • 19.05. - 23.05.2025 - Lübeck

    mehr erfahren

  • Intensivseminar I

    Seminarprogramm:

    • Veräußerungsgeschäfte 
    • Kapitalerträge
    • Auslandsachverhalte Steuerpflicht

    Termine (1-tägig):

    • 02.06.2025 - Hamburg
    • 25.06.2025 - Berlin
    • 28.07.2025 - Leinfelden-Echterdingen
    • 17.09.2025 - Nürnberg

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  • Intensivseminar II

    Seminarprogramm:

    • Unterhaltsleistungen Inland
    • Unterhaltsleistuntgen Ausland
    • Auslandsrenten

    Termine (1-tägig):

    • 03.06.2025 - Hamburg
    • 26.06.2025 - Berlin
    • 29.07.2025 - Leinfelden-Echterdingen
    • 18.09.2025 - Nürnberg

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  • Intensivseminar III

    Seminarprogramm:

    • Außergewöhnliche Belastungen - Rund um die Pflege
    • Außergewöhnliche Belastung Schwerpunkt Behinderung

    Termine (1-tägig):

    • 04.06.2025 - Hamburg
    • 27.06.2025 - Berlin
    • 30.07.2025 - Leinfelden-Echterdingen
    • 19.09.2025 - Nürnberg

    mehr erfahren

Rudolf Gramlich, Dozent, TeLios-Dozenten, Steuerprofis, Praktiker, Lehrer, Theorie, Praxis,
  • Rudolf Gramlich

    Staatl. geprüfter Betriebswirt


    • Bis 1996 Offizierslaufbahn bei der Bundeswehr. 

    • Ab 1996 Mitarbeiter in der steuerfachlichen Abteilung des Steuerrings. Von 2000 bis 2012 und dann erneut ab 2017 Leiter der Abteilung.

    • Steuerring-Beratungsstellenleiter in Buchen. 

    • Seit 1990 tätig als Dozent für Arbeitnehmer-Steuerrecht für verschiedene Fortbildungsinstitute sowie für die Aus- und Fortbildung von Beratungsstellenleitern / Mitarbeitern von Lohnsteuerhilfevereinen. 

    • Seit 2007 im Dozententeam der TeLios GmbH.

Hans-Jürgen Hahn, Dozent, TeLios-Dozenten, Steuerprofis, Praktiker, Lehrer, Theorie, Praxis,
  • Hans-Jürgen Hahn

    Gehilfe in wirtschafts- und steuerberatenden Berufen | Personalfachkaufmann | staatl. geprüfter Betriebswirt



    • 1968 bis 1975 bei Steuerberatungs-gesellschaften tätig. 

    • Seit 1983 Steuerring-Beratungsstellenleiter. 

    • Seit 1984 nebenberuflicher Dozent und Autor für Steuerrecht in verschiedenen Ausbildungsinstituten. 

    • Seit 1989 Sonderberater beim Steuerring. 

    • 1989 bis 20?? Bereichsleiter beim Steuerring.

    • Seit 2003 hauptberuflich für den Steuerring in verschiedenen Funktionen tätig. 

    • 2004 bis 2014 Mitglied des Steuerring-Aufsichtsrates. 

    • Seit 2007 im Dozenten-Team der TeLios GmbH.

Martin Hörstemeier, Dozent, TeLios-Dozenten, Steuerprofis, Praktiker, Lehrer, Theorie, Praxis,
  • Martin Hörstemeier

    Diplom-Kaufmann | Steuerberater | Bilanzbuchhalter (IHK) | geprüfter Beratungsstellenleiter


    • 1990 bis 2010 tätig in Großunternehmen. 

    • Seit 2003 Beratungsstellenleiter beim Steuerring. 

    • Seit 2004 selbständig als Unternehmensberater. 

    • Seit 2009 Regionalbetreuer, bzw. Bereichsleiter beim Steuerring.

    • Seit 2010 im Dozenten-Team der TeLios GmbH.

    • Seit 2014 im Prüfungsausschuss zur Bilanzbuchhalterprüfung der Südwestfälischen IHK Hagen.

Olaf Kröger, Dozent, TeLios-Dozenten, Steuerprofis, Praktiker, Lehrer, Theorie, Praxis,
  • Olaf Kröger

    Diplom-Finanzwirt (FH)



    • Seit 1995 Beamter in der Finanzverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz. 

    • Seit 2007 im Dozenten-Team der TeLios GmbH.

Sommerkurs

Teil 1


Seminarprogramm:

  • Beratungsbefugnis bei Vermietung und Verpachtung


  • Steuerfreie Einnahmen §3 Nr. 26ff EStG
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Sommerkurs

Teil 2


Seminarprogramm:

  • Immobilien im Erbfall


  • Immobilien bei vorweggenommener Erbfolge
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Wochenseminar

Bad Schandau


Intensives Lernen in entspannter Urlaubsatmosphäre - das TeLios Wochenseminar im schönen Bad Schandau in der Sächsischen Schweiz.

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Wochenseminar




Seminarprogramm:

  • Grundlagen Einkommensteuer



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Unser TeLios-Seminarangebot:

KOSTEN. TERMINE. SONSTIGE INFORMATIONEN.

Wissenswertes rund um Ihr Seminar

Hier finden Sie eine Druckversion der Terminübersicht

QUALIFIZIERT. INNOVATIV. IMMER AM PULS DER ZEIT.

TeLios - das vereinseigene Schulungswerk des Steuerrings

Der Steuerring (Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V.) zählt mit bundesweit über 1.100 Beratungsstellen und rund 400.000 Mitgliedern zu den größten Lohnsteuerhilfevereinen in Deutschland. Das Schulungswerk TeLios gehört zum Steuerring und bietet Weiterbildung sowohl für die vereinseigenen Berater als auch für externe Steuerprofis.

WEITERBILDUNG RUND UM DAS STEUERRECHT FÜR ARBEITNEHMER

Die TeLios  Steuerseminare im Überblick

Das Schulungswerk TeLios bietet Ihnen jährlich rund 20 Seminarreihen zur Weiterbildung an. Im Mittelpunkt der Veranstaltungen steht das Steuerrecht für Arbeitnehmer. Die Seminardauer variiert – je nach Kurs – zwischen einem Tag und eineinhalb Tagen; zudem führen wir auch Wochenseminare durch.
 

Beratungsbefugnis bei Vermietung und Verpachtung


In der Praxis kommt es immer wieder zu Fragen und Problemen zu der Beratungsbefugnis gem. § 4 Nr. 11 StBerG.


Im Sommerkurs Teil I konzentrieren wir uns auf die Beratungsbefugnis von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Hierbei werden Problemfälle mit Praxisbeispielen anschaulich gemacht. Angefangen mit den kurzfristigen Vermietungen. Ab wann liegt eine kurzfristige Vermietung vor? Gibt es hier ggf. Ausnahmen und Besonderheiten, auf die geachtet werden müssen? Wie sieht es beispielsweise bei Ferienwohnungen aus? Kann in besonderen Fällen auch eine Vermietung über airbnb durch uns beraten werden?


Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Einkommensgrenzen im Rahmen der Vermietung in Höhe von 18.000 € pro Mitglied sein. Bezieht sich die Einkommensgrenze auf die Einkünfte oder auf die Einnahmen?  Wird bei den Einnahmen auf die Warm oder Kaltmiete geschaut? Gibt es hier eventuell einen Ermessenspielraum? Ist die Einkommensgrenze mitgliedgebunden, so dass die Eigentumsverhältnisse von vermieteten Immobilien bei Ehegatten gesondert geprüft werden müssen?


Zusätzlich machen wir noch einen kurzen Abstecher in die Beratungsbefugnis von PV-Anlagen sowie in das neue Afa-Modell von unserer Bauministerin Frau Gaywitz.


Steuerfreie Einnahmen §3 Nr. 26ff EStG


In der Praxis sehen wir uns häufig mit Fragen der Beratungsbefugnis §4 Nr. 11 StBerG konfrontiert. In diesem Seminar werfen wir einen Blick auf die steuerfreien Einnahmen §3 Nr. 26 + 26a + 26b EStG.


Wir sehen uns die Vorschriften einmal genauer an und lernen ggf. neues bzw. frischen unser Wissen auf. Was bedeutet überhaupt nebenberuflich? Was ist ein Übungsleiter? Was sind vergleichbare Tätigkeiten? Was ist zu beachten? Wie und in welcher Anlage sind solche Einnahmen in der Einkommensteuererklärung zu erklären. Wer muss der Auftraggeber sein? Was ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts? Wie ist zu verfahren, wenn die Freibeträge überschritten sind? Sind wir dann als Lohnsteuerhilfeverein noch Beratungsbefugt?


Anhand von einigen Beispielen werden wir die Unterschiede sehen. Auch werden wir uns einmal ansehen was es bedeutet selbstständig / unselbstständig zu sein bzw. zu erfahren, worin hier der Unterschied liegt.  


Wir werfen auch einen Blick auf den Härteausgleich nach §46 Abs. 3 EStG. Irgendwie wird diese Vorschrift oft stiefmütterlich behandelt, weil das Programm dies ja „automatisch“ macht. Wir gucken uns einmal kurz an, warum das auch so geschieht.



Imobilien im Erbfall


Die Steuerfälle der Mitglieder werden komplexer. So werden wir verstärkt mit Themen rund um den Erbfall insbesondere von Immobilien konfrontiert.


Beim Erbfall geht der gesamte Nachlass unentgeltlich auf die Erben über und wird bei ihnen zu gemeinschaftlichem Vermögen. Die Miterben verwalten den Nachlass gemeinsam und können über Nachlassgegenstände nur gemeinschaftlich verfügen.


Die Erbengemeinschaft wird steuerrechtlich bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung wie eine Bruchteilsgemeinschaft behandelt. Wir stellen die praktische Umsetzung der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen vor.


Mit der Erbauseinandersetzung endet die gemeinsame Steuererklärung. Welche Folgen dabei Abfindungszahlungen oder Schenkungen bzw. Übertragungen haben, stellen wir im weiteren Verlauf vor.


Immobilien bei vorweggenommener Erbfolge


Die Steuerfälle der Mitglieder werden komplexer. So werden wir verstärkt mit Themen der vorweggenommenen Erbfolge konfrontiert. Dabei werden Immobilien zu Lebzeiten auf die nachfolgende Generation übertragen.


Regelmäßig werden dabei aus Versorgungsgründen Überlegungen angestellt, in welcher Form der Veräußerer/Übergeber weiterhin an den Erträgnissen des übertragenen Vermögens teilhaben kann.


Je nach Ausgestaltung ergeben sich unterschiedliche steuerliche Konsequenzen. Wie diese Varianten in der Steuererklärung des Übertragenden und des Empfängers zu berücksichtigen sind, stellen wir in diesem Seminar vor.


Zusätzliche Seminarthemen

  • AO-Hemmungen rund um die Festsetzungsfrist.

  • Ein DBA lesen und verstehen.

  • Tücken der Anlage N-AUS - Fallstricke bei § 50d EStG und Steuerring Aktuell II/ 2024 

Beratungsbefugnis bei Vermietung und Verpachtung


In der Praxis kommt es immer wieder zu Fragen und Problemen zu der Beratungsbefugnis gem. § 4 Nr. 11 StBerG.


Im Sommerkurs Teil I konzentrieren wir uns auf die Beratungsbefugnis von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Hierbei werden Problemfälle mit Praxisbeispielen anschaulich gemacht. Angefangen mit den kurzfristigen Vermietungen. Ab wann liegt eine kurzfristige Vermietung vor? Gibt es hier ggf. Ausnahmen und Besonderheiten, auf die geachtet werden müssen? Wie sieht es beispielsweise bei Ferienwohnungen aus? Kann in besonderen Fällen auch eine Vermietung über airbnb durch uns beraten werden?


Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Einkommensgrenzen im Rahmen der Vermietung in Höhe von 18.000 € pro Mitglied sein. Bezieht sich die Einkommensgrenze auf die Einkünfte oder auf die Einnahmen?  Wird bei den Einnahmen auf die Warm oder Kaltmiete geschaut? Gibt es hier eventuell einen Ermessenspielraum? Ist die Einkommensgrenze mitgliedgebunden, so dass die Eigentumsverhältnisse von vermieteten Immobilien bei Ehegatten gesondert geprüft werden müssen?


Zusätzlich machen wir noch einen kurzen Abstecher in die Beratungsbefugnis von PV-Anlagen sowie in das neue Afa-Modell von unserer Bauministerin Frau Gaywitz.


Steuerfreie Einnahmen §3 Nr. 26ff EStG


In der Praxis sehen wir uns häufig mit Fragen der Beratungsbefugnis §4 Nr. 11 StBerG konfrontiert. In diesem Seminar werfen wir einen Blick auf die steuerfreien Einnahmen §3 Nr. 26 + 26a + 26b EStG.


Wir sehen uns die Vorschriften einmal genauer an und lernen ggf. neues bzw. frischen unser Wissen auf. Was bedeutet überhaupt nebenberuflich? Was ist ein Übungsleiter? Was sind vergleichbare Tätigkeiten? Was ist zu beachten? Wie und in welcher Anlage sind solche Einnahmen in der Einkommensteuererklärung zu erklären. Wer muss der Auftraggeber sein? Was ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts? Wie ist zu verfahren, wenn die Freibeträge überschritten sind? Sind wir dann als Lohnsteuerhilfeverein noch Beratungsbefugt?


Anhand von einigen Beispielen werden wir die Unterschiede sehen. Auch werden wir uns einmal ansehen was es bedeutet selbstständig / unselbstständig zu sein bzw. zu erfahren, worin hier der Unterschied liegt.  


Wir werfen auch einen Blick auf den Härteausgleich nach §46 Abs. 3 EStG. Irgendwie wird diese Vorschrift oft stiefmütterlich behandelt, weil das Programm dies ja „automatisch“ macht. Wir gucken uns einmal kurz an, warum das auch so geschieht.



Imobilien im Erbfall


Die Steuerfälle der Mitglieder werden komplexer. So werden wir verstärkt mit Themen rund um den Erbfall insbesondere von Immobilien konfrontiert.


Beim Erbfall geht der gesamte Nachlass unentgeltlich auf die Erben über und wird bei ihnen zu gemeinschaftlichem Vermögen. Die Miterben verwalten den Nachlass gemeinsam und können über Nachlassgegenstände nur gemeinschaftlich verfügen.


Die Erbengemeinschaft wird steuerrechtlich bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung wie eine Bruchteilsgemeinschaft behandelt. Wir stellen die praktische Umsetzung der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen vor.


Mit der Erbauseinandersetzung endet die gemeinsame Steuererklärung. Welche Folgen dabei Abfindungszahlungen oder Schenkungen bzw. Übertragungen haben, stellen wir im weiteren Verlauf vor.


Immobilien bei vorweggenommener Erbfolge


Die Steuerfälle der Mitglieder werden komplexer. So werden wir verstärkt mit Themen der vorweggenommenen Erbfolge konfrontiert. Dabei werden Immobilien zu Lebzeiten auf die nachfolgende Generation übertragen.


Regelmäßig werden dabei aus Versorgungsgründen Überlegungen angestellt, in welcher Form der Veräußerer/Übergeber weiterhin an den Erträgnissen des übertragenen Vermögens teilhaben kann.


Je nach Ausgestaltung ergeben sich unterschiedliche steuerliche Konsequenzen. Wie diese Varianten in der Steuererklärung des Übertragenden und des Empfängers zu berücksichtigen sind, stellen wir in diesem Seminar vor.


Zusätzliche Seminarthemen

  • AO-Hemmungen rund um die Festsetzungsfrist.

  • Ein DBA lesen und verstehen.

  • Tücken der Anlage N-AUS - Fallstricke bei § 50d EStG und Steuerring Aktuell II/ 2024 

Imobilien im Erbfall


Die Steuerfälle der Mitglieder werden komplexer. So werden wir verstärkt mit Themen rund um den Erbfall insbesondere von Immobilien konfrontiert.


Beim Erbfall geht der gesamte Nachlass unentgeltlich auf die Erben über und wird bei ihnen zu gemeinschaftlichem Vermögen. Die Miterben verwalten den Nachlass gemeinsam und können über Nachlassgegenstände nur gemeinschaftlich verfügen.


Die Erbengemeinschaft wird steuerrechtlich bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung wie eine Bruchteilsgemeinschaft behandelt. Wir stellen die praktische Umsetzung der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen vor.


Mit der Erbauseinandersetzung endet die gemeinsame Steuererklärung. Welche Folgen dabei Abfindungszahlungen oder Schenkungen bzw. Übertragungen haben, stellen wir im weiteren Verlauf vor.


Immobilien bei vorweggenommener Erbfolge


Die Steuerfälle der Mitglieder werden komplexer. So werden wir verstärkt mit Themen der vorweggenommenen Erbfolge konfrontiert. Dabei werden Immobilien zu Lebzeiten auf die nachfolgende Generation übertragen.


Regelmäßig werden dabei aus Versorgungsgründen Überlegungen angestellt, in welcher Form der Veräußerer/Übergeber weiterhin an den Erträgnissen des übertragenen Vermögens teilhaben kann.


Je nach Ausgestaltung ergeben sich unterschiedliche steuerliche Konsequenzen. Wie diese Varianten in der Steuererklärung des Übertragenden und des Empfängers zu berücksichtigen sind, stellen wir in diesem Seminar vor.


Beratungsbefugnis bei Vermietung und Verpachtung


In der Praxis kommt es immer wieder zu Fragen und Problemen zu der Beratungsbefugnis gem. § 4 Nr. 11 StBerG.


Im Sommerkurs Teil I konzentrieren wir uns auf die Beratungsbefugnis von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Hierbei werden Problemfälle mit Praxisbeispielen anschaulich gemacht. Angefangen mit den kurzfristigen Vermietungen. Ab wann liegt eine kurzfristige Vermietung vor? Gibt es hier ggf. Ausnahmen und Besonderheiten, auf die geachtet werden müssen? Wie sieht es beispielsweise bei Ferienwohnungen aus? Kann in besonderen Fällen auch eine Vermietung über airbnb durch uns beraten werden?


Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Einkommensgrenzen im Rahmen der Vermietung in Höhe von 18.000 € pro Mitglied sein. Bezieht sich die Einkommensgrenze auf die Einkünfte oder auf die Einnahmen?  Wird bei den Einnahmen auf die Warm oder Kaltmiete geschaut? Gibt es hier eventuell einen Ermessenspielraum? Ist die Einkommensgrenze mitgliedgebunden, so dass die Eigentumsverhältnisse von vermieteten Immobilien bei Ehegatten gesondert geprüft werden müssen?


Zusätzlich machen wir noch einen kurzen Abstecher in die Beratungsbefugnis von PV-Anlagen sowie in das neue Afa-Modell von unserer Bauministerin Frau Gaywitz.


Steuerfreie Einnahmen §3 Nr. 26ff EStG


In der Praxis sehen wir uns häufig mit Fragen der Beratungsbefugnis §4 Nr. 11 StBerG konfrontiert. In diesem Seminar werfen wir einen Blick auf die steuerfreien Einnahmen §3 Nr. 26 + 26a + 26b EStG.


Wir sehen uns die Vorschriften einmal genauer an und lernen ggf. neues bzw. frischen unser Wissen auf. Was bedeutet überhaupt nebenberuflich? Was ist ein Übungsleiter? Was sind vergleichbare Tätigkeiten? Was ist zu beachten? Wie und in welcher Anlage sind solche Einnahmen in der Einkommensteuererklärung zu erklären. Wer muss der Auftraggeber sein? Was ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts? Wie ist zu verfahren, wenn die Freibeträge überschritten sind? Sind wir dann als Lohnsteuerhilfeverein noch Beratungsbefugt?


Anhand von einigen Beispielen werden wir die Unterschiede sehen. Auch werden wir uns einmal ansehen was es bedeutet selbstständig / unselbstständig zu sein bzw. zu erfahren, worin hier der Unterschied liegt.  


Wir werfen auch einen Blick auf den Härteausgleich nach §46 Abs. 3 EStG. Irgendwie wird diese Vorschrift oft stiefmütterlich behandelt, weil das Programm dies ja „automatisch“ macht. Wir gucken uns einmal kurz an, warum das auch so geschieht.



KOMPAKTES WISSEN. PRAXISNAHER BEZUG. KURZWEILIG VERMITTELT.

Immer auf dem neuesten Wissensstand - mit den Steuerseminaren der TeLios

Fundierte Weiterbildung rund um das Steuerrecht für Arbeitnehmer – das ist die Kernkompetenz von TeLios Steuerschulungen. Dank unserer Nähe zum Lohnsteuerhilfeverein Steuerring kennen wir die wichtigsten Fragen und häufigsten Probleme in der steuerlichen Fachberatung. 

Wir wissen, was Sie wissen müssen – und bilden Sie entsprechend weiter.

Wenn Dozenten und Schulungskonzept stimmen, können unserer Meinung nach selbst die schwierigsten Steuerthemen kurzweilig vermittelt werden ... und das ist unser Anspruch. Unsere Schulungsinhalte stammen immer aus dem Beratungskontext, getreu dem Motto „aus der Praxis für die Praxis“ greifen wir aktuelle Fachthemen auf – und wählen aus unserem Dozententeam die passenden Kollegen für die Schulungsreihen aus.  

Deutschlandweit organisieren wir rund 20 Seminarreihen online und offline. Die Veranstaltungen wenden sich an Berater von Lohnsteuerhilfevereinen und an Mitarbeiter, die sich mit Dienstleistungen rund um die Arbeitnehmer-Steuern beschäftigen. Doch was wäre unsere Fachkompetenz ohne eine gute Veranstaltungsorganisation? Wir nehmen uns Zeit für die Auswahl der Tagungsorte und das passende Catering. Wir erstellen einen fordernden – nicht überfordernden – Lehrplan und verständliche Skripte … und wir freuen uns stets darauf, Sie vor, während und nach den Seminaren zu betreuen.
 
Telios, Schulungswerk, Steuerschulungen, Steuerseminare, Beratungsstellenleiter, Lohnsteuerhilfevereine, Steuerring, Weiterbildung,

Kompetent


Seit 2010 ist das TeLios Schulungswerk ein bewährter Partner für  Steuerschulungen.

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Praxisnah


Ein Dozententeam aus erfahrenen Steuerprofis vermittelt praxisnah fundiertes Wissen rund um das Steuerrecht.

 

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Ganzjährig


Während des ganzen Jahres werden bundesweit rund 20  steuerfachliche Seminare  angeboten - als Präsenzveranstaltung und für Steuerring-Berater und deren Mitarbeiter  auch online.


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Kostenfrei


Alle Seminare und Steuersoftware-Schulungen sind für Steuerringberater und deren Mitarbeiter kostenfrei.

Fordernd, aber nicht überfordernd

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Der praxisnahe Lehrplan vermittelt Wissen kompakt, kurzweilig und präzise.

Optimal vorbereitet

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Die gut verständlichen Schulungsunterlagen unterstützen Sie auch später im Tagesgeschäft.

Kompetenz in allen Bereichen

Mitarbeit auf Augenhöhe. Arbeiten Sie festangestellt für den Steuerring und helfen Sie Menschen bei ihrer Einkommensteuererklärung.

Mit den Steuerschulungen von TeLios bleiben Sie immer auf dem neuesten Wissensstand, wodurch Sie kompetenter beraten und damit sicherer auftreten können. 

  • Weiterbildung auf den Punkt

    Das Steuerrecht ändert sich ständig, nicht nur mit dem Jahressteuergesetz, sondern auch unterjährig. Umso wichtiger ist es, sich regelmäßig auf den neuesten Wissensstand zu bringen. 


    Das TeLios Schulungswerk bietet Ihnen ein 

    vielfältiges Schulungsprogramm im Bereich der Lohn- und Einkommensteuer. 




    Die Seminare wenden sich an:


    • Berater des Steuerrings und deren Mitarbeiter.

    • Berater von Lohnsteuerhilfevereinen.

    • Mitarbeiter, die sich mit Dienstleistungen rund um die Arbeitnehmer-Steuern beschäftigen.

  • Lernen wann und wo Sie wollen

    Die Seminare werden bundesweit und während des ganzen Jahres angeboten an wechselnden Veranstaltungsorten angeboten.


    Das macht es insbesondere Beratern im Nebenberuf oder in Teilzeit einfach, sich bequem von zu Hause aus weiterzubilden. Mit Veranstaltungen sowohl an Wochentagen als auch am Wochenende wird TeLios den zeitlichen Bedürfnissen seiner Teilnehmer gerecht. 


    Die Seminardauer variiert – je nach Kurs – zwischen einem Tag und eineinhalb Tagen; zudem führen wir auch Wochenseminare durch. Perfekt für Wiedereinsteiger: Jedes Jahr findet das Grundlagenseminar statt, bei dem sie ihr Fachwissen innerhalb von fünf Tagen auffrischen können.


  • Kompetenz in allen Bereichen

    Wir verstehen uns als kompetentes Schulungswerk für Ihre steuerliche Fortbildung:


    • Unsere Dozenten sind erfahrene Praktiker und gute Lehrer zugleich.

    • Wir erstellen einen fordernden – nicht überfordernden – Lehrplan und vermitteln Wissen kompakt, kurzweilig und präzise.

    • Die sorgfältig aufbereiteten und verständlichen Schulungsunterlagen helfen Ihnen auch später im Tagesgeschäft.

    • Wir nehmen uns Zeit für eine gute Veranstaltungsorganisation – von der Auswahl der Tagungsorte bis zum passenden Catering. Und wir freuen uns stets darauf, Sie vor, während und nach den Seminaren zu betreuen.

    • Dialog statt Frontalunterricht: Es bleibt immer Zeit für individuelle Fragen, konstruktive Diskussionen und praktische Beispiele.

  • Klare Vorteile für die Arbeit in der Praxis

    Durch die Teilnahme an aktuellen Weiterbildungen investieren Sie in sich und in Ihre Produktivität:


    • Mit dem nötigen Fachwissen arbeiten Sie effizienter und sparen Zeit bei den einzelnen Arbeitsabläufen. 

    • Ihre Kompetenz sorgt für zufriedenere Mitglieder/Mandanten, die auch in Zukunft gerne von Ihnen betreut werden möchten.

    • Sie gewinnen infolge der Weiterempfehlung Ihrer Bestandsmitglieder leichter neue Mitglieder/Mandanten.

AUS DER PRAXIS. FÜR DIE PRAXIS.

Die Vorteile von TeLios Steuerschulungen


Der Steuerring (Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V.) zählt mit bundesweit über 1.100 Beratungsstellen und rund 400.000 Mitgliedern zu den größten Lohnsteuerhilfevereinen in Deutschland. Das Schulungswerk TeLios gehört zum Steuerring und bietet Weiterbildung sowohl für die vereinseigenen Berater als auch für externe Steuerprofis.

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TeLios ist ein Argument

Rund 73% der neuen Steuerring-Berater gaben in der letzten Umfrage an, sich auch aufgrund des umfangreichen Angebots von TeLios für den Steuerring entschieden zu haben.

ABGESICHERT. FLEXIBEL. SELBSTBESTIMMT.

Der Steuerring bietet für jeden die passende Karriere-Option. 

In Selbständigkeit

Steuerringkarriere nach Maß. Machen Sie sich mit einer Steuerring-Beratungsstelle selbstständig - bundesweit an einem Ort Ihrer Wahl, im Haupt- oder Nebenberuf, in Voll oder Teilzeit.

Nebenberuflich

Ein krisensicheres 2. Standbein. Verdienen Sie sich beim Steuerring als selbstständige Steuerfachkraft bei freier Zeiteinteilung nebenberuflich Geld dazu.

In Festanstellung

Mitarbeit auf Augenhöhe. Arbeiten Sie festangestellt für den Steuerring und helfen Sie Menschen bei ihrer Einkommensteuererklärung.

© 2024 TeLios GmbH
Impressum | Datenschutz | Cookie-Einstellung

Lust auf eine Karriere beim Steuerring?

Wir suchen ständig Steuerfachleute für die Beratung in der Einkommensteuer – in Selbstständigkeit und Festanstellung. Bei uns erwarten Sie alle Vorteile einer starken Gemeinschaft – verbunden mit attraktiver Vergütung und persönlicher Betreuung.

mehr erfahren

Der Steuerring - ein einzigartiges Netzwerk.

Der Steuerring (Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V.) zählt mit bundesweit über 1.100 Beratungsstellen und rund 400.000 Mitgliedern zu den größten Lohnsteuerhilfevereinen in Deutschland.

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